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Energiepass Haben Sie einen Energieausweis?
Keine Angabe Nach EnEV nicht nötig Ja, liegt vor
Die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 schreibt vor, dass alle relevanten Angaben aus dem Energieausweis
vorzulegen sind. Haben Sie noch keinen Energieausweis, ist dieser spätestens bei der ersten Besichtigung vorzulegen.
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